Klassen
Klasse AM:
- Kleinkrafträder sowie drei-und vierrädrige Kfz wie z.B Motorroller, Trike oder Quad
- mit Hubraum bis maximal 50 ccm
- beschränkt auf 45 km/h
- ab 15/16 Jahren
Klasse A1:
- Leichtkrafträder bis 125 ccm, beschränkt auf 11 kw und maximal 45km/h wie z.B: Roller, Mopeds und Mokicks
- dreirädrige Kfz über 50 ccm und bbH über 45 km/h, beschränkt auf 15 kw
- ab 16 Jahren
Klasse A2:
- Motorradführerschein beschränkt auf Krafträder bis 35 kW (48 PS) Leistung und maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Maschine mindestens 175 kg)
- ab 18 Jahren
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- beinhaltet die Klassen AM und
A1
- Motorradführerschein über 35 kw und dreirädrige Kfz
über 15 kw, schneller als 45 km/h
- ab 24 Jahre ( ab 20 Jahre bei mind. 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 )
- beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
- Leichtkrafträder bis 125ccm
- beschränkt auf 11 kw
- bei vorhandenem Führerschein der Klasse B (mind. 5 Jahre im Besitz)
- ab 25 Jahren
- nur in Deutschland gültig und nicht aufstiegsfähig
- begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- Kraftfahrzeuge: bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Fahrzeugkombinationen< 3500kg zulässige Gesamtmasse
- bis zum 18. Lebensjahr Fahrerlaubnis nur mit Begleiter
-> Bedingungen für Begleiter: mind. 30 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins und max. 1 Punkt in Flensburg
-beinhaltet Klasse AM
Klasse B:
- ab 18 Jahre
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- Kraftfahrzeuge: bis 3500 kg
zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
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- Fahrzeugkombinationen
< 3500kg
zulässige Gesamtmasse
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- beinhaltet Klasse AM
Klasse BE:
- ab 17/18 Jahre
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- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, deren zulässige Gesamtmasse über 4250 kg betragen.